NEUE WIENER HOFOPER 1869
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Kapitelübersicht

Die Eröffnung der neuen Hofoper am 25.5. 1869 in Wien.
Ein Diarium.

III. Der Eröffnungsmonat

Freitag, 21.Mai
"Programm für die Eröffnung des neuen Opernhauses

Die Direktion des k.k. Hof-Operntheaters beehrt sich hiermit, das P.T. Publikum zur Eröffnung des neuen Opernhauses geziemend einzuladen und über die im Interesse der Besucher getroffenen Vorkehrungen in Kenntnis zu setzen.Die Eröffnung wird an drei Abenden, Dienstag den 25. Mai, Mittwoch den 26. Mai, Samstag den 29. Mai mit einer und derselben Aufführung - "Don Juan", nebst vorausgehendem Prolog - gefeiert.

Die beiden ersten Vorstellungen finden im Abonnement statt, die dritte bei aufgehobenem Abonnement. Für die drei Eröffnungsvorstellungen, an deren Ertrag die Kasse des Pensionsfonds für die Mitglieder des k.k. Hof-Operntheaters betheiligt ist, sind Extrapreise, höher als die später eintretenden Normalpreise festgesetzt worden, wie folgt:

Eine Loge im 1. Stock 100/80/60 fl
Eine Loge im 2. Stock 100/80/60 fl
Eine Loge im Paterre 100/80/60 fl
Eine Loge im 3. Stock 80/60/40fl
Ein Fauteuil im Parkett 1. Reihe 25/20/15 fl
Ein Parkettsitz in den folgenden 13 Reihen 20/15/10 fl
Ein Paterresitz 10/8/6 fl
Ein Sitz im 3. Stock 1. Reihe 15/10/8 fl
Ein Sitz im 3. Stock 2.-4. Reihe 8/6/4 fl
Ein Sitz im 4. Stock 6/4/3 fl
Eintritt Paterre 3/3/3fl
Einritt 3. Stock 2/2/2 fl
Eintritt 4. Stock Mitte 1,5/1,5/1,5 fl
Eintritt 4. Stock Seite 1/1/1

Nach vorstehenden Preisen werden im Foyer des alten Hof-Operntheaters vom heutigen Tage an, in den Stunden von 10 Uhr Morgen, bis 2 Uhr Nachmittags, ohne weitere Vormerkungsgebühren Karten zu Logen, Fauteuils und Sperrsitzen für die drei Eröffnungsvorstellungen verabfolgt werden, so weit es nach den bei dieser Gelegenheit obwaltenden Rücksichten möglich sein wird. Auch werden am Tage der Vorstellung selbst, und zwar bis 12 Uhr Mittags, an der Theaterkasse Eintrittskarten in den dritten und vierten Stock zu obigen Preisen verkauft, und haben die Inhaber solcher früher gelösten Eintrittskarten am Abend der betreffenden Vorstellung vor Eröffnung der Abendkasse um 5 Uhr Zulaß in das neue Opernhaus, in welches sie durch die Arkaden nächst der verlängerten Kärtnerstraße eintreten. Um 6 Uhr werden die Abendkassen für den Verkauf der Stehplätze eröffnet. Für das zu Wagen ankommende Publikum sind die fünf Eingangsthüren der Haupt-Facade an der Ringstraße bestimmt, während die Seiteneingänge links und rechts den Fußgängern reserviert bleiben. Die Ordnung der Zu- und Abfahrt, die Aufstellung der Wagen u.s.w. regelt ein besonderer Erlaß der k.k. Polizeibehörde.

Beim Eintritt in das neue Opernhaus sind den aufgestellten Billet-Kontrolloren die betreffenden Karten vorzuweisen, ohne welche Niemandem, auch nicht den Logeninhabern, der Eintritt gewährt werden kann. Je nach der auf der Karte bezeichneten Seite, links oder rechts, wollen die Inhaber von Logen oder Sitzplätzen sogleich beim Eintritt in die Vorhalle auf diejenigen Stiegen und Gänge sich begeben, auf welche sie durch die entsprechende Aufschrift angewiesen sind. Um die Circulation im Inneren des Hauses nicht zu hemmen, kann es nicht gestattet werden, auf den Stiegen und Gängen zu verweilen, oder andere Lokale, respektive Gänge und Plätze zu besuchen, als die auf der Karte bezeichneten. Den Anweisungen der auf allen Logenkorridoren, wie an den Ein- und Ausgängen aufgestellten Logenmeistern, Logendienern und Billeteuren möge im eigenen Interesse des Publikums Folge geleistet werden. Für die Aufbewahrung von Oberkleidern, Mänteln, Stöcken, Schirmen u.dgl.m., mit welchen der Eintritt in den Zuschauerraum nicht gestattet werden kann, sind am Eingange zu beiden Seiten des Parketts und des Parterres, des dritten und des vierten Stocks bequeme Garderoben eingerichtet, wo gegen einen vorauszubezahlenden Betrag von 10 Kreuzer per Stück (oder Nummer) die Ablage, Aufbewahrung und Rückgabe stattfindet. Erfrischungen werden in den Zwischenakten aus der Theater-Konditorei des Herrn Gerstner verabreicht; das Serviren derselben ist jedoch weder im Parkett noch im Paterre gestattet, weil dadurch das Publikum belästigt zu werden pflegt. Das Foyer und die Loggia, im ersten Stock der Ringstraße zu gelegen und mit einem Konditoren-Buffet versehen, sind dem Gebrauch des Logen-, Parkett-, und Parterre-Publikums bestimmt, jedoch nur zugänglich gegen Vorweisung eines beim Austritt zu verlangenden Retourbillets (Contremarke) an dem beim Eingange aufgestellten Kontrolor. Für die Besucher des dritten und vierten Stockes besteht im vierten Stock ebenfalls ein Foyer mit Buffet. In diesen Lokalitäten wird fünf Minuten vor dem Ende des Zwischenactes ein Glockenzeichen den Besuchern den Wiederbeginn der Vorstellung ankündigen.

So lange noch abwechselnd im neuen Opernhause und im k.k. Hof-Operntheater Vorstellungen stattfinden, werden diejenigen im neuen Hause durch Zettel auf gelbem Papier angekündigt werden.

Indem man das dem Dienste des P.T. Publikums und den höchsten Kunstzwecken gewidmete neue Opernhaus der allgemeinen Benützung übergibt, empfiehlt man dasselbe dem Schutze und der Schonung seiner Besucher und bittet zugleich um billige Nachsicht, falls während der ersten Vorstellungen kleine Verstöße oder Unregelmäßigkeiten, sei es im Zuschauerraume oder auf der Bühne, eintreten sollten, wie dergleichen in neuen Räumen und mit großtheils neuen Arbeitskräften, aller Sorgfalt und wiederholten Proben ungeachtet, nur zu leicht sich ereignen können."

Diese Ankündigung wurde nicht überall mit Begeisterung aufgenommen. Man beschwerte sich über die hohen Preise und den "herrischen Ton", den man in obgenannter "Proklamation" zu vernehmen glaubte. Man habe mit diesen bis dahin ungekannten Verhaltensmassregeln dem Wiener Publikum einen "ungeheuren Nasenstüber" versetzt, so ein aufgebrachter Kolumnist.

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